Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen
Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, Arbeitsplätze im Hinblick auf ihre möglichen Gefahren zu evaluieren. Laut dem österreichischen Elektrotechnikgesetz (ETG), der Elektroschutzverordnung (ESV) und dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) müssen elektrische Betriebsmittel, also Geräte, Anlagen und Maschinen, regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen sind auch Teil der Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsplatzevaluierung). Hierin wird schriftlich dokumentiert, welche Prüffristen, welcher Prüfumfang und welche Prüftiefe benötigt werden.
Prüffristenermittlung durch Gefährdungsbeurteilung
Die maximalen Richtwerte der Prüffristen gibt der Gesetzgeber in der Elektroschutzverordnung (ESV) bzw. die Behörde vor. Eine Gefährdungsbeurteilung kann dabei unterstützen eine individuelle Frist festzulegen.
Gefährdungsbeurteilung für elektrische Neuanschaffungen
Diese Gefährdungsbeurteilung gem. AschG muss vom Arbeitgebenden bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Schutzmaßnahmen getroffen und festgelegt. Das Ziel ist dabei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung
Bei OMS bekommen Sie ein System zur Bewertung der elektrischen Gefährdung von Betriebsmitteln und die Beratung dazu.
Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen die Erfahrung von OMS und lassen in Verbindung mit der Elektrogeräteprüfung im Unternehmen auch ein passendes Prüfkonzept erstellen. Die Prüfkonzepte für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen sind speziell auf einzelne Bedürfnisse angepasst. Zusammen mit dem OMS Vertriebsteam besprechen Sie, wie Sie das beste Komplettpaket für Ihre Prüfungen erstellen, inklusive Prüfung Ihrer Elektrogeräte, Anlagen oder Maschinen gemäß geltenden Gesetzen und Normen, Inventarisierung in einer gerichtsfesten Datenbank sowie einer Gefährdungsbeurteilung.
Damit sind Sie rechtlich sowie versicherungstechnisch auf der sicheren Seite und kommen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgebender nach.
Ihre Vorteile mit OMS
Es gibt keine Alternative zur Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) hilft auf systematische und organisierte Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stetig zu verbessern. Sie gibt Unternehmen die gewünschte Rechtssicherheit und Sicherheitsbewusstsein. Außerdem bildet die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Grundlage für die Durchführung der elektrischen Sicherheitsprüfung.