Elektrisch rechtssicher prüfen mit OMS Prüfservice
Sie haben sich Neugeräte angeschafft und wollen diese rechtssicher benutzen? Sowohl die Elektroschutzverordnung als auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) erlauben unter gewissen Bedingungen, Neugeräte ohne erneute messtechnische Überprüfungen in Betrieb zu nehmen. Der Neugeräte Check beschränkt sich deshalb auf eine Inaugenscheinnahme zusammen mit einer Ordnungsprüfung und einer Funktionsprüfung. Nach bestehen dieser Prüfungen wird ein Protokoll generiert und direkt in Ihr OMS Kundenportal geladen. Jetzt haben Sie Ihr Neugerät mit geringem Aufwand fachgerecht in Betrieb genommen.
Alles was dafür benötigt wird, ist ein internetfähiges Tablet, Smartphone oder Notebook – ein Gerätetester wird nicht benötigt.
Workflow
01
Prüfkonzept definieren
Integrieren Sie den Neugeräte Check als vollumfängliche Lösung zur Prüfung und Dokumentation anschlussfertiger Neugeräte (Betriebsmittel) in Ihr Unternehmen. Nach erfolgter Risikoeinschätzung ist der Neugeräte Check eine Ergänzung Ihres individuellen Prüfkonzepts.
02
Personal unterweisen
Anhand der von OMS bereitgestellten Unterweisungsunterlagen schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterwiesenen Personen für den Neugeräte Check.
03
Neugeräte Check durchführen
Sie können jetzt direkt vor Ort bei Inbetriebnahme der neuen Betriebsmittel eine Ordnungsprüfung, Inaugenscheinnahme und Funktionsprüfung einfach selbst durchführen. Alles, was Sie brauchen ist ein internetfähiges Endgerät, um sich in das OMS Kundenportal einzuloggen. Die robusten Etiketten inkl. digitalem Prüfsiegel zur Betriebsmittelidentifikation bekommen Sie von uns gestellt.
04
Ergebnisse dokumentieren
Die bestandene Kontrolle wird im Kundenportal durch ein Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. Dadurch kommen Sie der Organisationsverantwortung Ihrer elektrischen Betriebssicherheit nach und führen im gleichen Schritt eine Inventarisierung der Betriebsmittel durch. Diese ist organisatorisch bei späteren, wiederkehrenden Prüfungen hilfreich.